Viele Schweizer Unternehmen konzentrieren sich bei Sanktionsprüfungen zuerst auf die Daten des SECO oder auf international bekannte Quellen wie OFAC und die Vereinten Nationen. Die britische Sanktionsliste wird dagegen teilweise übersehen.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union verfügt das Land über ein eigenständiges Sanktionssystem. Die UK Sanctions List enthält die vom Vereinigten Königreich bezeichneten Personen, Organisationen und Schiffe und wird durch das Foreign, Commonwealth & Development Office veröffentlicht.
Für Schweizer Unternehmen kann die Liste insbesondere dann relevant sein, wenn Kunden, Lieferanten, Banken, Zahlungswege oder andere Geschäftsbeziehungen einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen.
Was ist die UK Sanctions List?
Die UK Sanctions List ist die offizielle britische Veröffentlichung für Sanktionseinträge nach dem Sanctions and Anti-Money Laundering Act 2018. Sie enthält bezeichnete oder spezifizierte Personen, Organisationen und Schiffe, die britischen Sanktionsmassnahmen unterliegen können.
Die britische Regierung stellt die Liste in mehreren Formaten bereit, unter anderem als durchsuchbare Webanwendung sowie als XML-, CSV-, HTML-, PDF-, ODS- und Textdatei.
Seit dem 28. Januar 2026 ist die UK Sanctions List die einzige offizielle Quelle für sämtliche britischen Sanktionsdesignationen. Die frühere OFSI Consolidated List of Asset Freeze Targets wird nicht mehr aktualisiert.
Wer veröffentlicht und verwaltet die Liste?
Die UK Sanctions List wird vom Foreign, Commonwealth & Development Office, kurz FCDO, veröffentlicht. Je nach Art der Sanktion sind weitere britische Behörden an Umsetzung, Aufsicht, Lizenzierung oder Durchsetzung beteiligt.
Für die Suche und fachliche Einordnung ist entscheidend, dass die aktuelle UK Sanctions List verwendet wird und nicht eine veraltete Kopie der früheren OFSI-Liste.
Welche Einheiten können enthalten sein?
Die offizielle britische Liste kann verschiedene Arten von Einträgen enthalten:
- natürliche Personen;
- Unternehmen und andere Organisationen;
- Schiffe beziehungsweise spezifizierte vessels;
- weitere Einheiten, soweit sie nach den einschlägigen britischen Regelungen bezeichnet oder spezifiziert sind.
Darüber hinaus können Verbote nach britischem Recht auch nicht ausdrücklich gelistete Unternehmen betreffen, wenn diese von einer bezeichneten Person gehalten oder kontrolliert werden. Eine reine Namenssuche bildet Eigentums- und Kontrollfragen daher nicht vollständig ab.
Welche Informationen kann ein Eintrag enthalten?
Je nach Eintrag können insbesondere folgende Angaben verfügbar sein:
- eindeutige britische Referenz- oder ID-Nummer;
- Primärname und Aliasnamen;
- nichtlateinische Namensformen;
- Art der Einheit, etwa Person, Organisation oder Schiff;
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- Nationalität;
- Adressen;
- Pass- oder Identifikationsangaben;
- Sanktionsregime;
- Datum der Designation;
- anwendbare Sanktionsmassnahmen;
- britische Begründung beziehungsweise Statement of Reasons;
- weitere beschreibende Informationen.
Diese Zusatzangaben sind wichtig, weil Namen allein regelmässig nicht genügen, um eine Person oder Organisation eindeutig zu identifizieren.
Welche Arten von britischen Sanktionen gibt es?
Das Vereinigte Königreich kann unterschiedliche Sanktionsmassnahmen vorsehen. Dazu gehören insbesondere:
- finanzielle Sanktionen, einschliesslich Vermögenssperren;
- Handelssanktionen und Waffenembargos;
- Transportmassnahmen für Schiffe und Luftfahrzeuge;
- Einreise- beziehungsweise Reisesanktionen;
- Direktoren-Disqualifikationen;
- weitere programmspezifische Beschränkungen.
Welche Massnahmen für einen konkreten Eintrag gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Sanktionsregime und den dazugehörigen Rechtsgrundlagen.
Warum kann die UK-Sanktionsliste für Schweizer Unternehmen relevant sein?
Ein Schweizer Sitz allein schliesst einen Bezug zu britischen Sanktionen nicht aus. Relevanz kann insbesondere entstehen bei:
- Kunden oder Lieferanten im Vereinigten Königreich;
- britischen Mutter-, Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften;
- Zahlungen über britische Banken oder Finanzdienstleister;
- Finanzierungen, Versicherungen oder Investitionen mit UK-Bezug;
- Lieferketten mit britischen Zwischenhändlern;
- Verträgen, die britischem Recht unterliegen;
- Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Organisationen, die auf der UK Sanctions List erscheinen.
Ob und welche britischen Vorschriften im Einzelfall anwendbar sind, lässt sich nicht allein aus einem Listentreffer ableiten. Die konkrete rechtliche Bedeutung hängt vom Sachverhalt und den betroffenen Rechtsordnungen ab.
Warum unterscheiden sich UK, SECO, OFAC und UN?
Sanktionsregime verfolgen teilweise ähnliche Ziele, sind aber nicht deckungsgleich. Eine Person oder Organisation kann auf der UK Sanctions List geführt werden, ohne gleichzeitig auf sämtlichen anderen Listen zu erscheinen.
Für international tätige Unternehmen kann deshalb die parallele Betrachtung mehrerer Quellen sinnvoll sein. sanctioncheck.ch berücksichtigt aktuell SECO, OFAC, UK und UN.
Was bedeutet ein Treffer?
Ein Treffer bedeutet zunächst lediglich, dass eine mögliche Übereinstimmung zwischen dem Suchbegriff und einem Eintrag besteht. Er bestätigt noch nicht, dass die gesuchte Person oder Organisation tatsächlich mit dem Eintrag identisch ist.
Für die Beurteilung sollten insbesondere verglichen werden:
- vollständiger Name und bekannte Aliasnamen;
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- Nationalität;
- Adresse oder Sitz;
- Unternehmens- und Kontrollangaben;
- Referenznummern und Identitätsdokumente;
- Sanktionsregime und Statement of Reasons.
Was sind False Positives?
Ein False Positive ist eine mögliche Übereinstimmung, die sich nach genauer Prüfung als Namensgleichheit oder sonstiger Fehlalarm herausstellt.
False Positives entstehen insbesondere durch häufige Namen, unterschiedliche Schreibweisen, abweichende Transliterationen, unvollständige Ausgangsdaten oder ähnliche Firmenbezeichnungen.
Ein mögliches Ergebnis sollte deshalb weder ignoriert noch automatisch als bestätigte Sanktion behandelt werden.
Wie sollte ein möglicher Treffer geprüft werden?
- Suchergebnis und Prüfzeitpunkt dokumentieren.
- Zusätzliche Identifikationsmerkmale mit dem Eintrag vergleichen.
- Bei ernsthafter Übereinstimmung den Eintrag in der offiziellen UK Sanctions List prüfen.
- Eigentums- und Kontrollverhältnisse berücksichtigen, soweit diese für den konkreten Fall relevant sind.
- Interne Fachstellen oder externe Beratung einbeziehen, wenn die Identität oder die Folgen unklar bleiben.
- Entscheidung und Begründung nachvollziehbar festhalten.
Wann ist eine UK-Prüfung sinnvoll?
Typische Zeitpunkte sind:
- vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung;
- vor Zahlungen oder Lieferungen mit UK-Bezug;
- bei neuen Lieferanten oder Geschäftspartnern;
- bei Veränderungen der Eigentums- oder Kontrollstruktur;
- bei periodischen, risikoorientierten Wiederholungsprüfungen;
- bei konkreten Hinweisen auf eine mögliche britische Designation.
Da die Liste laufend aktualisiert wird, beschreibt eine Prüfung immer nur den Stand zum jeweiligen Prüfzeitpunkt.
Reicht die UK-Liste allein aus?
Für Schweizer Unternehmen bildet die UK Sanctions List in der Regel nur einen Teil der relevanten Quellenlandschaft. Je nach Geschäftsmodell können zusätzlich die Schweizer SECO-Daten, die OFAC-Listen und die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats relevant sein.
Eine breitere Quellenabdeckung verringert das Risiko, einen Eintrag zu übersehen, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung des konkreten Ergebnisses.
Warum ist die Dokumentation wichtig?
Eine nachvollziehbare Dokumentation zeigt, welche Angaben zu welchem Zeitpunkt gegen welche Quellen geprüft wurden.
Sinnvoll dokumentiert werden können:
- Datum und Uhrzeit;
- geprüfter Name beziehungsweise Firmenname;
- berücksichtigte Quellen;
- angezeigte mögliche Treffer;
- verglichene Identifikationsmerkmale;
- Beurteilung und Entscheidungsgrundlage.
Ein Prüfbericht dokumentiert den damaligen Suchstand, stellt aber keine Garantie für die Vollständigkeit externer Daten und keine rechtliche Beurteilung dar.
Wie unterstützt sanctioncheck.ch?
sanctioncheck.ch ermöglicht den zentralen Abgleich von Personen und Organisationen mit mehreren unterstützten Sanktionsquellen, darunter die UK Sanctions List.
Mögliche Treffer werden zusammen mit verfügbaren Zusatzinformationen dargestellt. Suchergebnisse können in einem PDF-Prüfbericht dokumentiert und in der Suchhistorie wiedergefunden werden.
Die Dienstleistung unterstützt den Prüfprozess, ersetzt aber keine individuelle rechtliche oder fachliche Beurteilung.
Fazit
Die UK Sanctions List ist seit dem 28. Januar 2026 die alleinige offizielle Quelle für sämtliche britischen Sanktionsdesignationen. Sie enthält Personen, Organisationen und Schiffe, die britischen Sanktionsmassnahmen unterliegen können.
Für Schweizer Unternehmen kann sie insbesondere bei Kunden, Lieferanten, Banken, Verträgen oder Zahlungswegen mit UK-Bezug relevant sein.
Ein Suchtreffer ist noch keine bestätigte Identität. Entscheidend bleiben der Vergleich zusätzlicher Merkmale, die Prüfung der offiziellen Quelle und eine nachvollziehbare Dokumentation der Beurteilung.